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Zulassung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf

  • Lage und Ausdehnung,
  • technische Umsetzung,
  • zeitliche Planung,
  • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Betriebs und Arbeitssicherheit.

Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von derzuständigen Behörde, zugelassen werden.

Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:

  • Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Betriebsverhältnissen,
  • Dauer der Maßnahmen,
  • Gründe für die Einstellung,
  • Grubenbild oder zeichnerische Darstellung des Betriebes,
  • Angaben zu gewonnenen Bodenschätzen und ihrem Verwendungszweck,
  • Angaben über die Beseitigung von angefallenen Abfällen, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen beziehungsweise über deren anderweitige Verwendung,
  • Bodenanalysen,
  • lagerstättengeologische Beschreibungen,
  • gegebenenfalls Betriebschronik.

Für die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.

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