Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzUm ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.