Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIhr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Berechnung der Förderabgabe:
Je nachdem, welchen Bodenschatz Sie gewinnen, erhebt das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) unterschiedliche Abgabensätze für die Förderabgabe:
- 15 Prozent für Erdöl im Feld Römerberg-Speyer
- 12 Prozent des durchschnittlichen Marktwertes für Erdöl
- 10 Prozent des Bemessungsmaßstabes für Erdgas
- 10 Prozent des Marktwertes (Erdöl) beziehungsweise des Bemessungsmaßstabes (Erdölgas), das zusätzlich gefördert wird aus
- Totöllagerstätten
- auflässigen Lagerstätten oder
- Teufenbereichen mit einer Tiefe von über 4.000 Metern gefördert oder mit Hilfe von
- Tertiärverfahren oder
- Verfahren zum Aufschluss von gering durchlässigen Lagerstätten
- 7 Prozent für Erdöl im Feld Rülzheim I
- 1 Prozent des Marktwertes für Sole. Die Förderabgabe ermäßigt sich auf 0,5 Prozent, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird.
Sie müssen die Höhe der Abgabe selbständig berechnen. Dabei müssen Sie die Abschlagszahlung – falls nötig – in Höhe der voraussichtlich auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Förderabgabe schätzen. Berücksichtigen Sie dabei alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sind.