Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.