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Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors. 

Nachdem Sie in einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit enden, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

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