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mixins.searchInfo_searchTermBeihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch beantragen

Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schaf- oder Ziegenfleischsektors.

Nachdem Sie einen Vertrags mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und  die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

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