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mixins.searchInfo_searchTermGrenzüberschreitender Dienstleistungen für das zulassungspflichtigen Handwerk genehmigen

Grenzüberschreitender Dienstleistungen für das zulassungspflichtigen Handwerk genehmigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eintragung in die Handwerksrolle:

Handwerkskammern können bei Vorliegen der Voraussetzungen Staatsangehörigen folgender Staaten eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilen:

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), 
  • andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder 
  • der Schweiz

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