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mixins.searchInfo_searchTermHaltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland mitteilen

Haltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland mitteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform der Tiere hervorgeht.

Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, die aus ihren Tieren hergestellt worden sind, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.

Ihr Betrieb kann eine Kennnummer erhalten, wenn Sie Mastschweine halten. Bei der Meldung geben Sie zum Beispiel an:

  • Haltungsform der Tiere
  • Haltungseinrichtungen mit
    • Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
    • Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
    • Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
    • Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht

Die Kennnummer setzt sich zusammen aus

  • der Kennung für die Haltungsform,
  • einer einheitlichen Identifizierungsnummer für den Betrieb,
  • einer fortlaufenden Nummer für die Haltungseinrichtung und
  • einer Kennung der Gültigkeitsdauer.

Die Kennnummer wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

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