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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

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