Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes oder der Verordnung (EU) 2017/746 von In-Vitro-Diagnostika und möchten diese außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.