Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzÖffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle darf den wettbewerblichen Dialog nur durchführen, wenn
- das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
- sie objektiv nicht in der Lage ist,
- die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
- die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.
Die Vergabestelle gibt das Verfahren in speziellen Ausschreibungsmedien europaweit bekannt. Als EU-weite Ausschreibung muss sie es im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Sie muss in der Bekanntmachung ihren Bedarf und ihre Anforderungen darstellen. Erläuterungen kann sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben.