Schiffsmessbrief beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.
Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges.
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Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
- Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
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Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief.