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Schiffsmessbrief beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.

Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges. 

  • Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
    • Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
  • Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief. 
     

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