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mixins.searchInfo_searchTermGesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Von Amtswegen erhält jeder Traubenerzeuger zum 30.11. des Erntejahres eine gesonderte Berechnung des Gesamthektarertrags seines Betriebes von der Landwirtschaftskammer. Möchte der Betrieb abweichend von dieser Berechnung seine Erntemenge vermarkten, so hat er bis zum 15. Januar des Folgejahres eine neue Berechnung zu erstellen und zu melden.

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