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Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als privater Arbeitgeber einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Beschäftigten nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln und niemanden wegen des Geschlechts zu benachteiligen. Wenn Sie in der Regel mehr als 500 Beschäftigte haben und nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.
In dem Bericht müssen Sie darstellen, welche Maßnahmen Sie ergreifen:

  1. zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie
  2. zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer.

Wenn Sie keinerlei Maßnahmen durchführen, müssen Sie dies im Bericht begründen. Maßnahmen, die Sie angeben können, sind beispielsweise:

  • Maßnahmen der Förderung von Frauen in Führungspositionen,
  • Schulungsmaßnahmen zu benachteiligungsfreier Personalauswahl,
  • AGG-Schulungen zu Gleichbehandlung und Geschlechtergleichstellung, 
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Maßnahmen die flexibles Arbeiten ermöglichen (Homeoffice, Telearbeit) oder.
  • Maßnahmen, die Sie speziell zur Herstellung von Entgeltgleichheit ergreifen (zum Beispiel Durchführung eines betriebliches Prüfverfahrens für Ihren Betrieb/ Ihr Unternehmen)

Außerdem müssen Sie nach Geschlecht aufgeschlüsselt angeben:

  • die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten und
  • die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten.

Wie oft Sie den Bericht veröffentlichen müssen, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen tarifgebunden oder tarifanwendend ist oder nicht:

  • tarifgebunden oder tarifanwendend: alle 5 Jahre
  • nicht tarifgebunden oder nicht tarifanwendend: alle 3 Jahre

Sie müssen den Bericht dem nächsten Lagebericht als Anlage beifügen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
 

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