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Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie mit der Rechenhilfe ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag in die Rechenhilfe eingeben. Unter anderem müssen eingeben werden:

  • die Berechnungsmethode,
  • der zugrundeliegende Index,
  • die Höhe der nötigen Indexänderung,
  • der Bezugszeitpunkt und
  • der Berechnungszeitpunkt.

Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

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