Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzEisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.
Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.
Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.
Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:
- die Folgen,
- die ermittelten Ursachen,
-
die eingeleiteten Maßnahmen.