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mixins.searchInfo_searchTermStammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen

Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Um als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) Preisänderungen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTK-S) melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihren Stammdaten registrieren lassen.

Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie:

  • als Mineralölunternehmen Betreiberinnen oder Betreibern von öffentlichen Tankstellen die Verkaufspreise vorgeben und damit über die Preissetzungshoheit verfügen.
  • eine öffentliche Tankstelle betreiben und die Preise für die Kraftstoffe selbst festsetzen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihnen die Verkaufspreise unverbindlich vorgegeben wurden.

Mit der Meldepflicht sind Sie gesetzlich verpflichtet, jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen innerhalb von 5 Minuten nach der Änderung an die MTS-K zu übermitteln. Zu den gängigen Kraftstoffen zählen

  • Super E5
  • Super E10
  • PKW-Diesel

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