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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen

Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:

  • die betreffende Tankstelle in dem vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 und Diesel durchgesetzt hat oder
  • die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.

Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.

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