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Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

  • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
  • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:

  • Grunddaten zu den Tankstellen
  • Preise für die Kraftstoffarten:
    • Super E5
    • Super E10
    • Diesel

Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.

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