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Sortenschutz beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.

Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:

  • sich von anderen Pflanzensorten unterscheiden,
  • homogen,
  • beständig und
  • neu sein.

Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.

Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:

  • in Verkehr zu bringen,
  • zu erzeugen,
  • einzuführen und
  • aufzubewahren.

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