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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor beantragen

Genehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für Gefahrgutschulungen im Bereich Luftfahrt benötigen Sie ein genehmigtes Schulungsprogramm. Wenn Sie bereits ein genehmigtes Schulungsprogramm besitzen, sind die Aufrechterhaltung sowie Änderungen genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder eine neue Anschrift.
Bei Änderungen, die den Schulungsumfang betreffen, können Sie aus einer Liste vorgegebener Module wählen, die Sie anbieten möchten.
Folgende Genehmigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen:

  • Genehmigung eines neuen Gefahrgutschulungsprogramms
  • Änderung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm
    • Erweiterung einer bestehenden Genehmigung um weitere Module
    • Reduzierung einer bestehenden Genehmigung um die angebotenen Module
    • Änderung von Stammdaten
      • als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Schulungsanbieters: Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift
      • als Freiberuflerin oder Freiberufler: Unternehmensname, Anschrift, Vorname(n), Familienname

Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm: alle 2 Jahre erforderlich, bei Neuausgabe der ICAO T.I.: in allen ungeraden Jahren.
 

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