Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.