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mixins.searchInfo_searchTermKernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung

Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.

 

Für die Errichtung und den Betrieb

  • von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von
  • Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.

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