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mixins.searchInfo_searchTermWassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

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