Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung vor erster Inbetriebnahme prüfen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie zuständige Behörde führt die Aufsicht darüber, ob bei überwachungsbedürftigen Anlagen die rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen vor Inbetriebnahme durchgeführt wurden.