Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie zuständige Stelle prüft, ob bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die rechtlich vorgegebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden.