Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln

  • Aufzugsanlagen
  • Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  • Dampfkesselanlagen
  • Pneumatische Pressen

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.