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mixins.searchInfo_searchTermÜberwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen

Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Verkürzung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für nachstehende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  • Dampfkesselanlagen

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