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mixins.searchInfo_searchTermÜberwachungsbedürftiger sicherheitstechnische Beurteilung anordnen

Überwachungsbedürftiger sicherheitstechnische Beurteilung anordnen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach einem im Gesetz näher bestimmten schweren Unfall kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.

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