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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Lageranlagen beantragen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Lageranlagen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Lageranlagen sind Räume oder Bereiche, einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstigen Lagereinrichtungen, die der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern dienen. Es sind überwachungsbedürftige Anlagen.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

  • eine Lageranlage errichten und betreiben möchten
  • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

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