Änderungen beim Betreiber oder bei verantwortlichen Personen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.