Einstellung des störfallrelevanten Betriebs, eines Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.