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Erzeugerorganisation anerkennen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe. Erzeugerorganisationen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, können anerkannt werden:  

  • Erzeugung bündeln und gemeinsam vermarkten, um so die Marktposition der Mitglieder zu stärken 
  • gemeinsam kostengünstiger beispielsweise Futtermittel, Saatgut, oder landwirtschaftliche Geräte beziehen, um so die Produktionskosten zu senken 
  • Gemeinsame Produktions- und Qualitätsregeln festlegen, um den Markt zuverlässig mit hochwertigen Produkten zu beliefern.  

Durch Erzeugerorganisationen verbessert sich somit auch die Marktposition der Landwirtschaft. Sie können Erzeugerorganisationen für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse bilden, zum Beispiel für Getreide, Schlachtvieh, Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Damtiere, Hauskaninchen), Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Wein oder Kartoffeln. 

Erzeugerorganisationen können sich zu Vereinigungen von Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Ein Zusammenschluss ist für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse möglich und muss entsprechend anerkannt werden. 

Anerkannte Erzeugerorganisationen und anerkannte Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen erhalten. Förderungen werden zum Beispiel für Gemeinschaftsmarketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.

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