Die Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAlle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte.
Wenn Sie als Unternehmen mit tierischen Nebenprodukten umgehen, müssen Sie diese so verwerten und sicher entsorgen, dass Sie weder die Gesundheit von Menschen und Tieren noch die Umwelt gefährden.
Dazu werden die tierischen Nebenprodukte in 3 Risikokategorien eingeteilt Sie unterscheiden sich nach dem Grad der Gefahr, der für Mensch und Tier ausgeht.
- Kategorie 1 – Material mit hohem Risiko, zum Beispiel:
- Tierkörper oder Tierkörperteile von Transmissibler Spongiformer Encephalopathie (TSE) verdächtigen oder betroffenen Tieren,
- Tieren, die im Rahmen von TSE-Tilgungsmaßnahmen getötet wurden, sowie
- Heim-, Zoo- und Zirkustiere
- Kategorie 2 – Material mit mittleren Risiko, zum Beispiel:
- Tiere, die auf anderem Wege zu Tode kamen als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr, einschließlich Tieren, die zum Zweck der Seuchenbekämpfung getötet wurden,
- Föten, Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind und tot in der Eischale liegendes Geflügel (Küken)
- tierische Nebenprodukte, die Rückstände von zugelassenen Stoffen oder Kontaminanten aufweisen, die über den Grenzwerten liegen
- Kategorie 3 – Material mit niedrigem Risiko, zum Beispiel:
- Schlachtkörperteile und Teile von Tieren, die zum Verzehr geschlachtet werden, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet wurden
- Materialien von Wasser-, Weich- und Krebstieren
- Teile von lebenden Tieren, wie zum Beispiel
- Blut,
- Wolle,
- Federn,
- Haare und
- Rohmilch
Wenn Sie tierische Nebenprodukte verarbeiten wollen, müssen Sie in der Regel eine Zulassung beantragen. Die gilt insbesondere bei folgenden Tätigkeiten:
- Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch
- Drucksterilisation,
- durch Verarbeitungsmethoden oder
- zugelassene alternative Methoden
- Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
- Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen
- Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
- Herstellung von Heimtierfutter
- Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
- Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost in Biogasanlagen und Kompostieranlagen
- Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie
- Sortieren,
- Zerlegen,
- Kühlen,
- Einfrieren,
- Salzen,
- Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
- Lagerung von tierischen Nebenprodukten
- Lagerung von Folgeprodukten