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Strahlenschutz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes wahr:

  • Genehmigung
    • des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Bestrahlungsgeräte,
    • des Umgangs und der Entsorgung sonstiger radioaktiver Stoffe,
    • des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen,
  • Entgegennahme von Anzeigen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen,
  • Bescheinigung der jeweils erforderlichen Fachkunden oder Kenntnisse im Strahlenschutz
  • Prüfung der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
  • Aufsicht in Betrieben, Forschungslaboren, Krankenhäusern sowie in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte, Bestrahlungsgeräte, radiometrische Füllstandmessanlagen) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
  • Überwachung der Beförderung von radioaktiven Stoffen.
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ermittlungen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen.

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