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mixins.searchInfo_searchTermDurchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.

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