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mixins.searchInfo_searchTermUntersuchungsstellen für Altholzbehandlung Bestimmung beantragen

Untersuchungsstellen für Altholzbehandlung Bestimmung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wollen Sie Altholzbehandlungsanlagen daraufhin kontrollieren, dass Altholz dort schadlos verwertet wird, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

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