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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Flugbetankungsanlagen beantragen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Flugbetankungsanlagen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Flugfeldbetankungsanlagen sind ortsfeste Anlagen oder Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt werden. Es sind überwachungsbedürftige Anlagen.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Flugfeldbetankungsanlage:

  • errichten und in Betrieb nehmen möchten oder
  • in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

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