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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Füllstellen beantragen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Füllstellen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Füllstellen sind ortsfest errichtete oder dauerhaft am gleichen Ort verwendete Anlagen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1000 Litern je Stunde. An Füllstellen werden Transportbehälter mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt. Es handelt sich hierbei um eine überwachungsbedürftige Anlage.

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

  • eine Füllstelle errichten und betreiben möchten
  • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

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