Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vorlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie deren Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.
Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie regelmäßig einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die zuständige Immissionsschutzbehörde senden.