Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur geplanten störfallrelevanten Änderung enthalten.
Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.