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mixins.searchInfo_searchTermInformationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln

Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

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