Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.
Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.