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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten. 

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