Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Berufsbezeichnung “Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik“ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: damit Sie in Deutschland als medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.