Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Radiologieassistent beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Berufsbezeichnung „Medizinisch-technischer Radiologieassistent“ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Radiologieassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden.
Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.
Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen