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mixins.searchInfo_searchTermZulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

  • Fett- und Eiweißgehalt
  • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
  • Gehalt an somatischen Zellen
  • Gefrierpunkt

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Probenahme
  • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
  • Güteuntersuchung 
  • Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

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