Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung im Gaststättengewerbe bescheinigen lassen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.