Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Ausgefüllte Anzeige
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
- § 5 Absatz 1 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)
- § 1 Absatz 3 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)
- § 7 Absatz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
- § 8 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
18.08.2023
Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.