Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
- Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.
Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Gebühr: 16,10 - 1060,00 EURVorkasse: neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-UmwMinGebVRP2019rahmenDie Kosten für die Zulassung des vorzeitigen Beginns liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umwelt-rechts vom 28. August 2019, Anlage Besonderes Gebührenverzeich-nis auf dem Gebiet des Umweltrechts, Ziffer 11.1.7 zwischen 16,10 bis 1.060,00 €. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.
Sie dürfen mit der Einleitung erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns beginnen. Beantragen Sie diese daher rechtzeitig - mindestens einen Monat - vor der Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.
Sie beträgt voraussichtlich mindestens einen Monat.
§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Widerspruch
09.02.2023
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